Skip to main content

Nicht nur Auszubildende und Betriebe sind ins neue Ausbildungsjahr im Herbst 2023 gestartet – sondern auch ein neuer Ausbildungsberuf: Die dreijährige duale Lehre „Gestalter für immersive Medien“ kann seit August 2023 bundesweit durchgeführt werden. Es handelt sich um den ersten Ausbildungsberuf für die Bereiche Augmented Reality, Virtual Reality und Mixed Reality.

Damit wird erstmals ein Berufsbild zur professionellen Gestaltung von Medien mit komplexer, virtueller Umgebung geschaffen. Denn in den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten sogenannter immersiver Medien deutlich erweitert, wie eine Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ergeben hatte. Hierzu zählen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen. Die Erstellung und Gestaltung immersiver Medien erfolgte bislang vielfach durch Quereinsteiger; zum Teil haben private Bildungsdienstleister versucht, den Qualifizierungsbedarf zu decken. Beides reichte der Analyse nach nicht aus, um den Bedarf an Fachkräften zu decken – da waren sich das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Gewerkschaftsbund einig und stießen die Entwicklung des Ausbildungsberufes an. Fundiertes, geordnetes Wissen zu diesem Zukunftsfeld war gefragt.

„Daher ist wichtig, hier auch die Ausbildungsberufe anzupassen und durch ein klares Ausbildungsprofil zu hoher Qualität und Professionalität beizutragen“, heißt es entsprechend auch beim Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung hat man dazu die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien“ erlassen, veröffentlicht am 13.04.2023 im Bundesgesetzblatt, so die ganz offizielle Abhandlung.

Was leistet der neue Ausbildungsberuf?

Die duale Ausbildung „Gestalter für immersive Medien“ orientiert sich am Produktionsprozess eben solcher Medien. Dieser beginnt bei der Beratung von Kunden und mündet in die anschließenden Konzeptions- und Umsetzungsphasen, in denen Auszubildende immersive Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen gestalten, 3D-Daten modellieren und Prototypen entwickeln. Auch das Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen sowie das Gestalten von Animationen und virtuellen Klangwelten hat einen großen Stellenwert.

Blickt man tiefer in die Ausbildungsordnung, findet man Vorstellungen davon, wie das in der Praxis aussehen soll: Gestalter für immersive Medien arbeiten überwiegend in Projektteams, häufig auch international. Deshalb sehen die beteiligten Ministerien Kommunikation und Kooperation als wichtige Bestandteile der Tätigkeit, für die Auszubildende qualifiziert werden. Die Ausbildung endet in der Regel nach drei Jahren mit einer Abschlussprüfung, in der die Prüflinge ein eigenes Projekt erstellen müssen.

Was geht nach der Ausbildung?

Nach erfolgreichem Abschluss des Monoberufs – das heißt, es gibt bislang weder Fachrichtungen noch Schwerpunkte – sollen den frisch ausgebildeten Gestaltern für immersive Medien zahlreiche berufliche Tätigkeiten offenstehen: Sie sollen in Unternehmen der Produktion immersiver Medien und anderen Unternehmen der „virtual production“ aktiv werden. Die Idealvorstellung sieht beim Bundeswirtschaftsministerium so aus: „Sie werden Teil der Teams in Produktionsbetrieben der audiovisuellen Medien genauso wie in Broadcasting Enterprises, wie zum Beispiel Fernsehanstalten. Sie können dieses Tätigkeitsfeld auch in Werbeagenturen, in der Games-Branche oder in Unternehmen mit großen Marketing- und Werbebudgets ausüben.“

Dass die Perspektiven realistisch sind, unterstreichen die Experten der Industrie- und Handelskammern: „Die Zahl an Unternehmen, die für ihre Kunden virtuelle 3D-Welten oder 360-Grad-Videos produzieren, wächst kontinuierlich. Alle Analysen sagen diesem neuen Geschäftsfeld der Medienlandschaft hohe Wachstumszahlen voraus“, heißt es bei den IHKs. Das sollen dann spätestens in drei Jahren nicht mehr (nur) Quereinsteiger und Autodidakten machen.

Autor: Carsten Neugrodda, KVD Geschäftsführer

Zur digitalen Ausgabe