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Im Rahmen der Dienstleistungswende haben wir mit Blick auf die Säule Nachhaltigkeit auch immer wieder die Relevanz der Reparaturfähigkeit von Produkten betont. Der KVD-Partner Deutsches Institut für Normung DIN hat das unter anderem in der Normungsroadmap zur Circular Economy aufgenommen, wir selbst haben auf dem KVD Service Congress und in Expertenforen das Recht auf Reparatur thematisiert. Zuletzt war das in unserem Whitepaper zu „Nachhaltigkeit im Service“ Thema. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das bereits thematisiert. Jetzt hat auch das Europäische Parlament reagiert und in einer Abstimmung kurz vor dem Jahreswechsel mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen das Recht auf Reparatur gestärkt, das die Umweltauswirkungen von Massenkonsum verringern sollen. Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern. Was bedeutet das für Hersteller und Service-Organisationen?

Zunächst einmal zielt die Initiative auf die Rolle von Verkäufer:innen ab: Während der Gewährleistungsfrist wären Verkäufe:innen demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für Verbraucher:innen ungünstig.

Spannend aus meiner Sicht: Die Abgeordneten im EU-Parlament schlagen zudem vor, die Gewährleistungsfrist, um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern. Verbraucher:innen sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen. Damit das Reparieren attraktiver wird als das Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden – Ansätze, die wir im B2B-Bereich aus dem technischen Service bereits kennen.

Reparieren statt ersetzen

Konsumgüter wegzuwerfen, die noch repariert werden könnten, hat tiefgreifende Folgen für die Umwelt: Jedes Jahr entstehen in der EU dadurch Emissionen in Höhe von 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent und 35 Millionen Tonnen Abfall, gleichzeitig werden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verschwendet. Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Produkte zu ersetzen anstatt sie zu reparieren, entstehen pro Jahr rund 12 Milliarden Euro Mehrkosten. Einer Studie der Europäischen Kommission zufolge würden 77 Prozent der EU-Bevölkerung eine Reparatur einem Neukauf vorziehen.

Vorschlag zu „Recht auf Reparatur“ folgt Bürgerempfehlungen

Der Vorschlag zum Recht auf Reparatur entspricht übrigens einer Reihe von Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Bericht zur Konferenz über die Zukunft Europas zur Förderung des Rechts auf Reparatur, zur Gewährleistung einer langfristigen und nachhaltigen Nutzung von Produkten, zu Informationen über Reparaturen, zu Maßnahmen gegen vorzeitige und geplante Obsoleszenz, zur Gewährleistung längerer Garantien, zum Zugang zu Ersatzteilen, zu Anreizen für eine längere Nutzung von Produkten und zu Bemühungen um eine nachhaltigere und kreislauforientierte Wirtschaft. Aktuell sollen die Verhandlungen konkretisiert werden, um diese Vorschläge in Gesetze umzusetzen und den Weg für eine echte europäische Kreislaufwirtschaft zu ebnen.

Ökodesign-Verordnung und Produktpass

Der Vorschlag zum Recht auf Reparatur ergänzt EU-Initiativen zu Ökodesign und zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die Abgeordneten im Plenum nahmen dazu im Juli 2023 einen vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorbereiteten Bericht über die Überarbeitung des EU-Rahmens für Ökodesign für nachhaltige Produkte an, mit 473 Stimmen dafür, 110 dagegen und 69 Enthaltungen. In ihrem Verhandlungsmandat stärken die Abgeordneten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um eine längere Produktlebensdauer und besser informierte Verbraucher zu gewährleisten. Die Idee dahinter: Die Lebensdauer eines Produkts sollte nicht durch Designmerkmale begrenzt werden. Auch Software-Updates, Verbrauchsmaterialien (z.B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteile und Zubehör müssen für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. Im Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geht es um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich ist.

Darin sind neue Anforderungen vorgesehen, damit Produkte nachhaltiger und zuverlässiger sind sowie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Zudem sorgen produktspezifische Informationsanforderungen dafür, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe haben. So können Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung des umweltorientierte öffentliche Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.

Autor: Carsten Neugrodda, KVD Geschäftsführer

KVD ServicePodcast beschäftigt sich in 2 Episoden mit dem Thema:

Zum ServicePodcast "Nachhaltigkeit im Service"
Zum ServicePodcast "Nachhaltig agieren - das bietet die Normungsroadmap zur Circular Economy"